Auf die Rechtsbeschwerden der Antragsteller zu 1. bis 8. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Mai 2023 – 7 TaBV 11/23 – aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Auf die Rechtsbeschwerden der Antragsteller zu 1. bis 8. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Mai 2023 – 7 TaBV 11/23 – aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.