7 ABR 23/23

Auf die Rechtsbeschwerden der Antragsteller zu 1. bis 8. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Mai 2023 – 7 TaBV 11/23 – aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.