Die Arbeitsgerichtsbarkeit
Aufgaben des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht – die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit – ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Bei der Entscheidung über eine Revision oder eine Rechtsbeschwerde überprüft das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts nur im Hinblick darauf, ob sie Rechtsfehler enthält. Grundlage ist der Sachverhalt, den das Landesarbeitsgericht festgestellt hat. Neue Tatsachen werden – abgesehen von wenigen Ausnahmen – nicht berücksichtigt.
Das Bundesarbeitsgericht prüft, ob die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts eine Rechtsnorm verletzt, weil die Norm nicht oder nicht richtig angewendet wurde. War die Begründung des Landesarbeitsgerichts fehlerhaft, wird auch geprüft, ob die Entscheidung im Ergebnis dennoch aus anderen Gründen zutreffend ist. Soweit der vom Landesarbeitsgericht festgestellte Sachverhalt eine abschließende rechtliche Beurteilung nicht zulässt, wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und der Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Aufgabe des Bundesarbeitsgerichts ist nicht nur die Verwirklichung der Gerechtigkeit im Einzelfall, sondern auch die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Darüber hinaus ist es für die Fortbildung des Rechts in jenen Bereichen zuständig, in denen der Gesetzgeber unbewusst keine abschließenden Regelungen geschaffen oder die nähere Ausgestaltung des Rechts bewusst den Gerichten überlassen hat (z.B. im Arbeitskampfrecht).