1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. März 2023 – 16 Sa 155/22 – aufgehoben, soweit es den auf dauerhafte – oder hilfsweise zeitweise – Unterlassung gerichteten Anträgen der Klägerin (ursprüngliche Anträge zu 3. und 6.) nicht stattgegeben hat.
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.