Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Januar 2024 – 4 Sa 803/23 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 23. Mai 2023 – 1 Ca 930/22 – wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.