Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Dezember 2019 – 6 TaBV 33/19 – wird zurückgewiesen
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Dezember 2019 – 6 TaBV 33/19 – wird zurückgewiesen