Die Rechtsbeschwerde des Konzernbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Oktober 2020 – 3 TaBV 1/20 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde des Konzernbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Oktober 2020 – 3 TaBV 1/20 – wird zurückgewiesen.