12.03.2025

11/25 - Jahrespressegespräch des Bundesarbeitsgerichts


Das heutige Jahrespressegespräch fand als Hybrid-Konferenz statt. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner stellte den Jahresbericht 2024 vor.

Im vergangenen Jahr gingen 1.315 Sachen ein. Davon waren 26,77 Prozent Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. Erledigt wurden 1.602 Sachen. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 38,48 Prozent erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden belief sich auf 5,36 Prozent. Anhängig waren am Ende des Berichtsjahres noch 526 Sachen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren betrug acht Monate und 26 Tage.

Die Einzelheiten des Jahresberichts können auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts unter www.bundesarbeitsgericht.de eingesehen werden.

Frau Gallner hob wie in den Vorjahren hervor, wie wichtig die Zusammenarbeit der Gerichte im europäischen Gerichtsverbund ist.

Sie nannte beispielhaft die Entscheidung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024, die sich mit Überstundenzuschlägen bei Teilzeitarbeit befasst (- 8 AZR 370/20 -). Es handelt sich um ein Folgeurteil zu den Vorabentscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Sachen Lufthansa CityLine und KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation (EuGH 19. Oktober 2023 – C-660/20 -; 29. Juli 2024 – C-184/22 und
C-185/22 -).

Frau Gallner bezog sich außerdem auf den Senatsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 2024, der das Verhältnis der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG und des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG behandelt (- 1 BvR 1109/21 und 1 BvR 1422/23 -). Die aufgehobenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts hatten angenommen, die geringeren tarifvertraglichen Zuschläge von Arbeitnehmern in Nachtschichtarbeit seien gleichheitswidrig gegenüber den höheren Zuschlägen für unregelmäßige Nachtarbeit (BAG 9. Dezember 2020 – 10 AZR 335/20 -; 22. März 2023 – 10 AZR 600/20 -).

Die Präsidentin machte darauf aufmerksam, dass sich die unionsrechtliche Überformung von Teilen des nationalen Arbeitsrechts in der langjährigen Veranstaltungsreihe Europarechtliches Symposion abbildet. Das Zwölfte Europarechtliche Symposion wird am 11. und 12. Juni 2026 im Bundesarbeitsgericht stattfinden.

Erfurt, 12. März 2025