1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Februar 2024 – 4 Sa 390/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Februar 2024 – 4 Sa 390/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.