1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Februar 2024 – 4 Sa 390/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Februar 2024 – 4 Sa 390/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.