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5 AZR 272/23

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. August 2023 – 7 Sa 610/22 – aufgehoben.

2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.