1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. August 2023 – 7 Sa 610/22 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.