Mit dieser Tagung soll der Kontakt zwischen Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichtern aller Instanzen vertieft werden. In vier Arbeitsgruppen,
die jeweils zweistündig am Vor- und Nachmittag durchgeführt werden, diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeitsrechtliche Themen.
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Arbeitsgruppen
1. AGB-Recht unter Berücksichtigung betriebsrentenrechtlicher Besonderheiten
(Dritter Senat)
■ Vorliegen von AGB / Einmalbedingungen
■ Auslegung / Unklarheitenregel
■ Transparenzkontrolle
■ Inhaltskontrolle (Maßstäbe und Anwendung im Einzelfall, ua. Hinterbliebenenversorgung, Spätehenklausel, Ausscheidensklausel)
2. Grundlagen des Tarifrechts
(Vierter Senat)
■ Tarifgebundenheit
■ Bezugnahme auf Tarifvertrag
■ Günstigkeitsprinzip
■ Prozessuale Fragen
3. Rücksichtnahmepflichten bei Beendigung und Neubegründung von Arbeitsverhältnissen
(Sechster Senat)
■ Aufhebungsvertrag und Gebot fairen Verhandelns
■ Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer Kündigung in und außerhalb der Insolvenz
4. Datenschutz
(Achter Senat)
■ Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO
■ Schaden iSv. Art. 82 DSGVO
■ Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Die Themen in den jeweiligen Arbeitsgruppen werden von drei Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts vorbereitet.
Mit kurzen Impulsreferaten wird in die Themen eingeführt und die Diskussion moderiert. Ein Ergebnispapier wird nicht erstellt.
Anmeldung
Die Anmeldung ist vom 10. März 2025 bis 13. April 2025 möglich. Die Anmeldung ist nur online mit dem angefügten Anmeldeformular möglich!
Nach Eingang der Anmeldung (Teilnehmerzahl begrenzt auf 130 Teilnehmer) erhalten Sie eine Bestätigung. Die Tagung ist kostenfrei.
Eine Fortbildungsbescheinigung wird ausgestellt.
Den Zugang zu dem Anmeldeformular finden Sie ab 10. März 2025 hier.
Übernachtung
Gelegenheit zum Übernachten in Erfurt gibt es reichlich in allen Preiskategorien. Wir empfehlen eine frühzeitige Buchung.
Identitätsprüfung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sich im Bundesarbeitsgericht am Empfang mit gültigem Personal- oder Dienstausweis ausweisen, soweit sie nicht persönlich bekannt sind.
Taschen, Rucksäcke, Koffer und Gepäck sind an der vorbereiteten Garderobe kostenfrei abzugeben.
Catering
Mittagspause von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr. Das Casino des Bundesarbeitsgerichts bietet für die Tagung eine Tagungsverpflegung einschließlich Getränke/Kaffee zum Preis von 10,00 Euro an. Die Kosten sind vor Ort direkt im Casino in bar zu entrichten. Zur besseren Planung bitten wir um Ihre Vorbestellung.
Veranstalter
Bundesarbeitsgericht, Hugo-Preuß-Platz 1, 99084 Erfurt,
Tel.: 0361/2636-1217
E-Mail: iid@bundesarbeitsgericht.de,
Internet: www.bundesarbeitsgericht.de





