1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 2023 – 5 Sa 112/22 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 2023 – 5 Sa 112/22 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.