1 ABR 28/22


Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts
Sachsen-Anhalt vom 13. Oktober 2022 – 2 TaBV 1/22 – wird, soweit sie sich gegen die
Entscheidung über den Antrag zu 1. richtet, zurückgewiesen.

Bezüglich des Antrags zu 2. wird das Verfahren eingestellt.