Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. September 2023 – 5 Sa 76/22 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. September 2023 – 5 Sa 76/22 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.